Das Landratsamt Rosenheim hiermit einen tagesaktuellen Inzidenzwert von
127,8 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Kreisgebiet des Landkreises Rosenheim bekannt.
Aus diesem Wert ergeben sich für die folgende Kalenderwoche 16 (19.04. – 25.04.2021) folgende Rechtsfolgen:
1. Schulunterricht
In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m
durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Wichtiger Hinweis:
Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung dürfen nur Schülerinnen und Schüler teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein
schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentest in Bezug auf eine
Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in
der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24
Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
2. Kinderbetreuung
Einrichtungen zur Kinderbetreuung sind grundsätzlich geschlossen. Es gelten die Regelungen zur Notbetreuung.