Für die Kalenderwoche 17 (26.04.-02.05.2021) gilt weiterhin folgende Regelung für Stadt und Land Rosenheim:
1. Schulunterricht
In der Jahrgangsstufe 4 der Grundschulstufe, der Jahrgangsstufe 11 der Gymnasien und der Fachoberschulen sowie in Abschlussklassen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m
durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt.
Wichtiger Hinweis:
Am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts dürfen nur Schülerinnen und Schüler
teilnehmen, die zu Beginn des Schultages über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines
PCR- oder POC-Antigentest in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen und auf
Anforderung der Lehrkraft vorweisen oder in der Schule unter Aufsicht einen Selbsttest mit negativem Ergebnis vorgenommen haben. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung oder der in der Schule
vorgenommene Selbsttest dürfen höchstens 24 Stunden vor dem Beginn des jeweiligen Schultags vorgenommen worden sein.
2. Kinderbetreuung
Einrichtungen zur Kinderbetreuung sind grundsätzlich geschlossen. Es gelten die Regelungen zur Notbetreuung.