Bekanntmachung des Landkreises Rosenheim vom 09.04.2021
Als zuständige Kreisverwaltungsbehörde gibt das Landratsamt Rosenheim hiermit einen tagesaktuellen Inzidenzwert von 86,1 wöchentlichen Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Kreisgebiet des Landkreises Rosenheim bekannt.
Aus diesem Wert ergeben sich für die folgende Kalenderwoche 15 (12.04.-18.04.2021) folgende Rechtsfolgen:
1. Schulunterricht
Es findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.
2. Kinderbetreuung
Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist zulässig, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
Für die Stadt Rosenheim gilt:
1. Schulunterricht
Distanzunterricht
2. Kinderbetreuung
Notbetreuung