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Aktuelle Information zur Kinderbetreuung und Schulbetreuung

Liebe Eltern,

Nachfolgend möchten wir Sie darüber informieren:

Nach der mit Wirkung zum 23.04.2021 geänderten 12. BayIfSMV (§ 3) gilt ab sofort:

Bei Überschreitung des maßgeblichen Schwellenwerten (über 100)  an drei aufeinanderfolgenden Tagen, im Internet durch das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht, treten die Regelungen ab dem übernächsten Tag in Kraft

Beispiel: Am Montag, Dienstag und Mittwoch liegt die Inzidenz über 100 – ab Freitag: Notbetrieb

Bei Unterschreitung des maßgeblichen Schwellenwertes (zwischen 50 und 100) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, im Internet durch das RKI veröffentlicht, treten die Regelungen ab dem übernächsten Tag in Kraft

Beispiel: Am Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag liegt die Inzidenz unter 100 – ab Sonntag (Montag): eingeschränkter Regelbetrieb.

Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Inzidenz-Wert unter:

https://www.landkreis-rosenheim.de/covid-19/#covid-19-aktuelle-fallzahlen

Auch § 4 der 12. BayIfSMV wurde angepasst.

Private Betreuungsgemeinschaften (Kinder aus zwei Haushalten werden gemeinsam von einer Person betreut) sind nicht mehr zulässig. Im Rahmen der Kontaktbeschränkungen ist es auch in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 jedoch weiterhin zulässig, dass ein haushaltsfremdes Kind betreut wird (= ein Haushalt + eine weitere Person).