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Aktuelle Informationen Kinder- und Schülerbetreuung

Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung und Schulbetreuung

Liebe Eltern,

aktuell hat die Stadt Rosenheim den 7-Tages Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unterschritten in Stadt und Land Rosenheim.
Hieraus ergeben sich mit Wirkung ab 22.05.2021 folgende Rechtsfolgen:

Tagesbetreuungsangebote für Kinder und Jugendliche

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen,
Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder ist unter folgenden Voraussetzungen zulässig:

  • Betreuung in festen Gruppen (eingeschränkter Regelbetrieb)
  • Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts
  • Schülerinnen und Schüler dürfen an Betreuungsangeboten nur teilnehmen, wenn sie entsprechend den für den Präsenzunterricht geltenden Vorgaben in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind.

Die Bestimmungen des § 19 der jeweils gültigen 12. BayIfSMV bleiben im Übrigen unberührt.

Schulbereich

Schulbetrieb ab 7. Juni 2021

  • Ab Montag, 7. Juni 2021 findet in Landkreisen bzw. kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 0 und 50 an allen Schularten und in allen Jahrgangsstufen voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Schülerinnen und Schüler statt. Dies gilt somit auch für alle schulischen Ganztagsangebote und die Mittagsbetreuung.
  • Geltende Regelungen bei Sieben-Tage-Inzidenzen zwischen 50 und 165 bzw. über 165 entnehmen Sie bitte der hier angefügten Übersicht:

Wichtige Hinweise zur Umsetzung

  • Um den Gesundheitsschutz nochmals weiter zu erhöhen, hat der Ministerrat beschlossen, dass ab dem 7. Juni 2021 auch für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend sein wird.
  • Inzidenzunabhängig ist für die Schülerinnen und Schüler weiterhin ein negativer Testnachweis Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht bzw. den Präsenzphasen des Wechselunterrichts und somit auch an Angeboten des Ganztags bzw. der Mittagsbetreuung.
  • Die mit KMS vom 06.11.2020 mitgeteilten Hinweise zur Durchführung schulischer Ganztagsangebote bzw. der Mittagsbetreuung während des aktuellen Infektionsgeschehens haben auch weiterhin ihre Gültigkeit.
  • Die Vorgaben zur Mindestteilnahme sind weiterhin aufgehoben. Die Teilnahme ist somit für alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler sowohl in offenen Ganztagsangeboten wie auch in Angeboten der Mittagsbetreuung vorerst weiterhin freiwillig (vgl. hierzu Nr.1 in o.g. KMS vom 06.11.2020).
  • Nach wie vor sind die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) und der Rahmen-Hygieneplan für bayerische Schulen (Aktualisierter Rahmen-Hygieneplan für bayerische Schulen (bayern.de)) zu beachten.