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Allgemeinverfügung des Landkreises Rosenheim vom 30.10.2020 für Stadt und Land Rosenheim

Stand: 30.10.2020 laut der Allgemeinverfügung

Für die Kindergärten, die Kindertagesbetreuungseinrichtungen und die Heilpädagogischen Tagesstätten sowie vergleichbare Einrichtungen im Kreisgebiet des Landkreises Rosenheim werden ab dem 09.11.2020 abweichend von §19 der 7.BayIfSMV folgende weitergehende Anordnungen erlassen:

Folgende Infektionsschutzmaßnahmen der Stufe 3 des Rahmen-Hygieneplans gilt es umzusetzen:

  • Insbesondere ist in allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung vom Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Soweit Einrichtungen bislang offene oder teiloffene Konzepte umsetzen, müssen feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit im Falle eines Ausbruchsgeschehens zu erleichtern. Eine Durchmischung der Gruppen ist auch in Randzeiten oder für spezifische Angebote nicht möglich.
  • Die Vorkurse Deutsch finden nur in den Räumlichkeiten der Kita und ohne jegliche Gruppendurchmischung statt.
  • Das Betreuungspersonal ist den Gruppen fest zuzuordnen.
  • Im Übrigen gelten die entsprechenden Regeln des Rahmen-Hygieneplans in der jeweils gültigen Fassung.

Außerdem möchten wir Sie darauf hinweisen ihre Kinder bitte nur in einem gesunden Zustand in der Einrichtung abzugeben.

Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis einschließlich 29.11.2020.