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Informationen zur Notbetreuung in unseren Einrichtungen der Schulbetreuung ab dem 16.12.2020

Informationen zur Notbetreuung in unseren Einrichtungen der Schulbetreuung ab dem 16.12.2020:

Mit der Einstellung des Schulbetriebs ab 16.12. 2020 vor Ort wird grundsätzlich auch die Durchführung schulischer Ganztagsangebote (gebundene und offene Form)
eingestellt. Dasselbe gilt für die Mittagsbetreuungen.

Für den Zeitraum 16. bis 22. Dezember wird an den Schulen für die Klassen 1 – 6 eine Notbetreuung eingerichtet.

Für den Zeitraum 16. bis 18. Dezember erstreckt sich die Notbetreuung nicht nur auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit der an der Notbetreuung teilnahmeberechtigten Schülerinnen und Schüler, sondern auch auf den Bildungs- und Betreuungszeitraum der schulischen Ganztagsangebote bzw. den Zeitraum der Mittagsbetreuung, sofern die betroffenen Schülerinnen und Schüler auch bisher regulär angemeldet waren.

Schülerinnen und Schüler, die eine Notbetreuung am Vormittag besuchen, aber nicht für ein schulisches Ganztagsangebot bzw. ein Angebot der Mittagsbetreuung angemeldet sind, können bedingt durch die derzeitigen Entwicklungen kurzfristig eine Betreuung am Nachmittag benötigen (z. B.: veränderte Dienstpläne in Krankenhäusern). Inwiefern eine Ausweitung der gebuchten Betreuungszeiten / Teilnahme auch von Halbtagsschülerinnen und -schülern in Betracht kommt, ist je nach Kapazitäten vor Ort zu prüfen. Wir bitten Sie sich dahingehend mit der entsprechenden Schule/ Mittagsbetreuung in Verbindung zu setzen.

Die Notbetreuung kann unter folgenden Bedingungen in Anspruch genommen werden:

Wenn…

  • Sie Ihren Jahresurlaub bereits aufgebraucht haben bzw. Ihr Arbeitgeber Sie an diesen Tagen nicht freistellen kann oder
  • beide Elternteile (bzw. die oder der Alleinerziehende) in einem sog. systemrelevanten Beruf arbeiten oder
  • Sie z. B. selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
  • Sie alleinerziehend sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit finden.

Nachzulesen unter

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/7047/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html

 

Der Kultusminister bittet aber, zu bedenken: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn Sie Ihr Kind an diesen Tagen nicht selbst betreuen können.