Infektionsschutzmaßnahmen für die Kindertagesbetreuung im Stadtgebiet und Land Rosenheim zur Prävention und Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
Stand: 08.01.2021 Information zur Notbetreuung Bereich Kindertageseinrichtungen
Liebe Eltern unserer Kindertageseinrichtungen,
wir möchten Ihnen auf diesem Wege noch ein gutes Neues Jahr 2021 wünschen und uns bei Ihnen allen für ein uneingeschränktes Miteinander, die gezeigte Solidarität und die großartige Unterstützung bedanken, die Sie in unseren Einrichtungen spürbar gezeigt haben.
Wie Sie sicher alle aus den Medien entnommen haben, wird auch weiterhin in den Einrichtungen eine Notbetreuung angeboten, die Sie gerne nutzen können.
Anspruchsberechtigt sind alle
Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
Integrationskinder,
Kinder die Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben.
Sie müssen für die Betreuung keine gesonderten Nachweise erbringen. Um den Personaleinsatz und die Logistik vor Ort besser planen zu können, werden wir in den Einrichtungen eine Bedarfsabfrage starten.
Diese sollte Ihnen heute oder morgen postalisch oder per E-Mail zugehen.
Für Fragen oder Anliegen, steht Ihnen ihre zuständige Einrichtungsleitung zur Verfügung.
Haben Sie einen guten Start in die neue Woche !
Stand: 08.01.2021 Information zur Notbetreuung in unseren Schulbetreuungseinrichtungen
die Abteilung Schule wünscht Ihnen auf diesem Wege noch ein gutes Neues Jahr 2021. Wir möchten uns ganz herzlich bedanken für Ihr Verständnis, Ihre Kooperation und die gezeigte Solidarität im vergangen Jahr! 2020 hat uns alle hart auf die Probe gestellt und das Coronathema ist leider noch nicht ausgestanden.
Wie Sie sicher schon aus den Medien entnommen haben, startet die Schule ab Montag den 11.1.2021 mit Distanzunterricht. Damit sind alle Einrichtungen der Mittagsbetreuung und des Ganztages auf behördliche Anordnung hin bis Ende Januar geschlossen. Selbstverständliche bieten wir, wie auch die Schulen, eine Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 1-4 bzw. -6 an. Diese können Sie im Bedarfsfall selbstverständlich benutzen.
Ihr Kind kann an der Notbetreuung teilnehmen, wenn
Sie keinen Urlaub nehmen können bzw. Ihr Arbeitgeber Sie nicht freistellt und Sie daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
Sie alleinerziehend, selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind und daher dringenden Betreuungsbedarf haben oder
Sie Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. des Achten Sozialgesetzbuches haben oder das Jugendamt die Teilnahme an der Betreuung angeordnet hat.
Bitte legen Sie der Schule für die Teilnahme eine kurze, formlose Begründung des Betreuungsbedarfes vor.
Für Fragen oder Anliegen steht Ihnen ihre zuständige Einrichtungsleitung bzw. Schulleitung zur Verfügung. Das bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus bittet alle Eltern jedoch weiterhin zu bedenken: Je mehr Kinder die Notbetreuung besuchen, desto mehr Kontakte haben sie. Nehmen Sie das Angebot daher nur in Anspruch, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.
Nähere Infos zum Schulbetrieb finden Sie weiterhin unter folgendem Link:
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