
Ebersberger Straße 8 · D-83022 Rosenheim · Telefon +49 (0)8031/941373-0
Interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz
Der AWO Kreisverband Rosenheim-Miesbach e.V.. nimmt Regel- oder Rechtsverstöße sehr ernst und bearbeitet diese professionell. Nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sind wir als Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten.
Mit dem von uns vereinbarten Hinweisgebersystem kann sich jede*r Mitarbeitende und jede externe Person, auch Kund*innen, die mit uns als Organisation in beruflichen Tätigkeiten in Beziehung steht oder die im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben, bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß auf sichere und vertrauliche Weise an unsere interne Meldestelle richten.
Die interne Meldestelle arbeitet unkompliziert und vertraulich:
Die Pflichten, Aufgaben und Rechte nach dem Hinweisgeberschutzgesetz übernimmt für den AWO Kreisverband Rosenheim-Miesbach e.V.. ein gemeinsamer Ausschuss zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung.
Kontaktmöglichkeiten
AWO Kreisverband Rosenheim-Miesbach e.V..
Gemeinsamer Ausschuss
Ebersberger Str. 8
83022 Rosenheim
E-Mail: hinweisgabe@awo-rosenheim.de
Haben Sie einen Hinweis (auch anonym) zu Regel- und Rechtsverstößen?
Der Verfahrensablauf
Grundsätzliches Vertrauensverfahren des AWO Kreisverbandes Rosenheim e.V.
Weitergehende Informationen und Meldemöglichkeiten des Bundesamtes für Justiz
Haben Sie im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt? Sie erwägen, einen solchen Verstoß bei der externen Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu melden, damit hier geeignete Folgemaßnahmen ergriffen werden können? Ihre Informationen können über unsere Meldestelle an die zuständigen Behörden übersandt werden und so dazu beitragen, dass Verstöße wirksam aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Allerdings gab es in der Vergangenheit immer wieder Fälle, in denen sie infolge einer Meldung von Missständen beruflich benachteiligt wurden. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) ist es, Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber vor Benachteiligungen zu schützen und ihnen Rechtssicherheit zu geben. Ein weiteres Herzstück des HinSchG ist der bestmögliche Schutz ihrer Identität. Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz ist dabei zentrale Ansprechpartnerin.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum gesetzlichen Anwendungsbereich, den möglichen Meldekanälen, dem Meldeverfahren sowie zum Schutz von hinweisgebenden Personen.
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html
zum Wegfall des Zuschusses von 100 € ab 1.1.2027 für alle Kindergarteneltern können Sie die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrt in Bayern hier lesen und herunterladen.
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Wir wünschen allen einen schönen Sommer.
Ihr AWO Kreisverband Rosenheim-Miesbach e.V.