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● Kindertagesstätten

Heilpädagogische

Praxis

Heilpädagogischer Fachdienst, Integrationsmaßnahmen und ambulante Förderung für Kinder und Jugendliche in Kindertagesstätten und im ambulanten Rahmen.

Heilpädagogische Praxis

Carsten Gruber
📞 0151 62711177
✉ carsten.gruber@awo-rosenheim.de

Seit mittlerweile 8 Jahren beschäftigen wir Heilpädagoginnen, um im Rahmen des heilpädagogischen Fachdienstes Integrationsmaßnahmen in Kindertagesstätten durchzuführen.

Im 01. September 2017 konnten neue Räumlichkeiten hinzugewonnen werden, um das bestehende Angebot um eine Heilpädagogische Praxis zu erweitern.

Seither können wir nicht nur einen heilpädagogischen Fachdienst für Kindertagesstätten anbieten, sondern auch Integrationsmaßnahmen im ambulanten Rahmen, autismusspezifische Entwicklungsförderung und pädagogische Schulbegleitung/Individualbegleitung.

Unsere Angebote richten sich schwerpunktmäßig an:

Kinder und Jugendliche mit:

• Entwicklungsverzögerungen (Motorik, Kognition, Kommunikation)
• Autismus-Spektrum-Störungen (Asperger-Syndrom)
• Wahrnehmungsstörungen
• Teilleistungs- und Lernstörungen
• Fein- und Grobmotorische Auffälligkeiten
• Sozial-emotionale Störungen
• Schulverweigerung, Schulangst
• Angststörungen
• Depressive Verstimmungen
• Antriebsschwäche
• Kontakt- und Beziehungsstörungen
• Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme
• Regulationsstörungen
• Verhaltensauffälligkeiten (Aggression, Impulsivität, soziale Unsicherheit, fehlgesteuerte emotionale Entladung,
Ängstlichkeit, Gehemmtheit)

Zuständige Kostenträger

Die heilpädagogische Förderung im Sinne des § 53 SGB XII (Zuständigkeit liegt beim Bezirk Oberbayern) richtet sich an:

• Kinder im Vorschulalter mit einer (wesentlichen) geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderung, sowie an von einer derartigen Behinderung bedrohte Kinder im Vorschulalter
• Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Schulalter, die (wesentlich) geistig und/oder körperlich behindert bzw. von derartigen Behinderungen bedroht sind

Die heilpädagogische Förderung im Sinne des § 35 a SGB VIII (Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern) richtet sich an:

• Kinder im Schulalter mit einer seelischen Behinderung oder von einer seelischen Behinderung bedroht und von deren gesellschaftliche Teilhabe als gefährdet erachtet werden muss.

Bei Fragen dürfen Sie sich jederzeit an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt

Carsten Gruber

📞 0151 62711177
✉ carsten.gruber@awo-rosenheim.de

Gabriele Baer

📞 0151 56639364
✉ gabriele.baer@awo-rosenheim.de

Yvette Krüger

📞 0151 12956539
✉ yvette.krueger@awo-rosenheim.de

Gabriele Schleich

📞 0151 12959030
✉ inklusion.hpb@awo-rosenheim.de

Gudrun Langenheim

✉ inklusion.hpd@awo-rosenheim.de

Heidrun Zächerl

📞 0160 92684534
✉ inklusion.hpc@awo-rosenheim.de