
Ebersberger Straße 8 · D-83022 Rosenheim · Telefon +49 (0)8031/941373-0
Seit mittlerweile 8 Jahren beschäftigen wir Heilpädagoginnen, um im Rahmen des heilpädagogischen Fachdienstes Integrationsmaßnahmen in Kindertagesstätten durchzuführen.
Im 01. September 2017 konnten neue Räumlichkeiten hinzugewonnen werden, um das bestehende Angebot um eine Heilpädagogische Praxis zu erweitern.
Seither können wir nicht nur einen heilpädagogischen Fachdienst für Kindertagesstätten anbieten, sondern auch Integrationsmaßnahmen im ambulanten Rahmen, autismusspezifische Entwicklungsförderung und pädagogische Schulbegleitung/Individualbegleitung.
Kinder und Jugendliche mit:
• Entwicklungsverzögerungen (Motorik, Kognition, Kommunikation)
• Autismus-Spektrum-Störungen (Asperger-Syndrom)
• Wahrnehmungsstörungen
• Teilleistungs- und Lernstörungen
• Fein- und Grobmotorische Auffälligkeiten
• Sozial-emotionale Störungen
• Schulverweigerung, Schulangst
• Angststörungen
• Depressive Verstimmungen
• Antriebsschwäche
• Kontakt- und Beziehungsstörungen
• Aufmerksamkeits- und Konzentrationsprobleme
• Regulationsstörungen
• Verhaltensauffälligkeiten (Aggression, Impulsivität, soziale Unsicherheit, fehlgesteuerte emotionale Entladung,
Ängstlichkeit, Gehemmtheit)
Die heilpädagogische Förderung im Sinne des § 53 SGB XII (Zuständigkeit liegt beim Bezirk Oberbayern) richtet sich an:
• Kinder im Vorschulalter mit einer (wesentlichen) geistigen, körperlichen und/oder seelischen Behinderung, sowie an von einer derartigen Behinderung bedrohte Kinder im Vorschulalter
• Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Schulalter, die (wesentlich) geistig und/oder körperlich behindert bzw. von derartigen Behinderungen bedroht sind
Die heilpädagogische Förderung im Sinne des § 35 a SGB VIII (Zuständigkeit liegt bei den Jugendämtern) richtet sich an:
• Kinder im Schulalter mit einer seelischen Behinderung oder von einer seelischen Behinderung bedroht und von deren gesellschaftliche Teilhabe als gefährdet erachtet werden muss.
Bei Fragen dürfen Sie sich jederzeit an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.
zum Wegfall des Zuschusses von 100 € ab 1.1.2027 für alle Kindergarteneltern können Sie die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrt in Bayern hier lesen und herunterladen.
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Wir wünschen allen einen schönen Sommer.
Ihr AWO Kreisverband Rosenheim-Miesbach e.V.