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Informationen für Eltern

Informationen für Eltern


Liebe Eltern,

Ihr Kind besucht bereits eine unserer AWO-Einrichtungen oder steht kurz davor, eine unserer Einrichtungen zu besuchen. Um Ihnen die Orientierung im Allgemeinen zu erleichtern, möchten wir Ihnen gerne eine kompakte Übersicht über häufig gestellte Fragen zur Verfügung stellen

 

 Wie kommt es zu Elternbeiträgen und Erhöhungen?

Gemeinden können für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen Benutzungsgebühren erheben nach Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG). Die Höhe der der Benutzungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen (Elternbeiträge) variiert in Bayern je nach Kommune. Meist wird eine Satzung über Kita-Gebühren im Gemeinderat/Stadtrat beschlossen. Die Elternbeiträge tragen meist rd. 10% zur Finanzierung einer Einrichtung bei, was jedoch oftmals nicht ausreicht bzw. auch regelmäßige Erhöhungen erfordert.

Freie gemeinnützige oder sonstige Träger von Kindertageseinrichtungen können Elternbeiträge eigenständig festsetzen, werden in der Region jedoch in der Regel verpflichtet, die kommunalen Satzungsvorgaben (Höhe der Elternbeiträge) einzuhalten, da die Kommunen Defizite der Einrichtungen und Träger übernehmen.

Gesetzlich vorgegeben (BayKiBiG und AVBayKiBiG) ist die Staffelung nach Betreuungsform und Buchungszeiten. Weiterhin können die Gebühren z. B. nach sozialen Aspekten gestaffelt sein und die meisten Kommunen gewähren Geschwisterermäßigungen.

Zur Entlastung der Familien leistet der Staat einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen ab dem dritten Lebensjahr. Die Gemeinden und Träger verrechnen den Zuschuss. Familien mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Gebührenermäßigung bzw. -befreiung beim zuständigen Jugendamt stellen.

Für bedürftige Familie (SGB II-, SGB XII-Bezug bzw. Kinderzuschlag- und Wohngeldempfänger) werden u.a. die Mehraufwendungen für die Mittagsverpflegung an Schulen und Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen übernommen.

Bitte wenden Sie sich an die Einrichtungsleitung oder an Frau Maria Westner, kundenservice@awo-rosenheim.de, Durchwahl -18

 

 Elternbeirat

Für die Umsetzung einer gelingenden Eltern-Bildungs- und Erziehungspartnerschaft kommt dem Elternbeirat eine zentrale Rolle zu. Er vertritt einerseits die Anliegen der Elternschaft und andererseits unterstützt er die Leitung. So bestehen die Mitwirkungsaufgaben des Elternbeirats darin, eine gute, konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern, pädagogischem Personal und Leitung in der Einrichtung zu fördern. Für diese gute Zusammenarbeit sind Vertrauen, Offenheit, Transparenz, Dialog und auch Kompromissbereitschaft auf Seiten aller Beteiligten unerlässlich.

 

Die Aufgaben des Elternbeirats umfassen die Mitwirkung bei wichtigen Entscheidungen wie der pädagogischen Konzeption, Jahresplanung, Kooperation mit der Grundschule und Elternveranstaltungen. Der Beirat berät auch zu Themen wie Öffnungszeiten, Elternbeiträgen und Personalausstattung, hat jedoch keine Entscheidungsbefugnis.

Empfehlungen für die Praxis beinhalten die Bildung des Elternbeirats durch Wahlverfahren zu Beginn des Kindergartenjahres. Die Eltern organisieren sich selbst, und die Wahl kann in Absprache mit der Kitaleitung an einem ersten Elternabend durchgeführt werden. In der Regel gibt es zwei Beiräte pro Gruppe, die den Gesamtbeirat bilden. Das Wahlverfahren sollte schriftlich festgehalten werden.

Die Häufigkeit der Sitzungen und Schwerpunkte der Arbeit werden vom Elternbeirat festgelegt. Die Kitaleitung oder Delegierte nehmen nur nach Bedarf an den Sitzungen teil. Sitzungen können in der Einrichtung oder privat abgehalten werden.

Die Kontaktdaten der Beiräte sollen für alle Eltern zugänglich gemacht werden.

https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/eltern/index.php

 

Unser Beschwerdeverfahren für Eltern

In unseren Betreuungseinrichtungen steht Ihnen als Eltern ein Beschwerdeverfahren zur Verfügung. Wir sind an Ihren Rückmeldungen interessiert, um unsere Qualität vor Ort zu verbessern.

Ihre Anregungen können Sie anbringen:

  • Bei den pädagogischen Fachkräften in der Gruppe
  • Bei unseren Einrichtungsleitungen.
  • Beim Elternbeirat als Bindeglied zur Kita.
  • Bei der Geschäftsstelle/ Fachbereich Kita.
  • Über den Kummerkasten.
  • Über die jährlich stattfindenden Elternbefragungen.

Ihre Beschwerden werden sorgfältig erfasst und dokumentiert, sei es durch Beobachtung, Gespräche, E-Mails oder den Kummerkasten. Wir behandeln Ihre Anliegen respektvoll und transparent, suchen gemeinsam nach Lösungen und leiten sie an die entsprechenden Stellen weiter. Unser Ziel ist es, eine gute Lösung für Sie und Ihr Kind zu finden, ohne Ihnen Nachteile zu bereiten. In seltenen Fällen, bei außergewöhnlichen Vorkommnissen, sind wir gesetzlich verpflichtet, das Jugendamt zu informieren, um die Situation zu überprüfen.