Wir machen uns stark fĂŒr den Kinderschutz
Das Wohlergehen und eine gesunde Entwicklung aller Kinder ist ein zentrales Anliegen der AWO-Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter*innen.
Immer wieder gibt es in Familien Belastungen und Stresssituationen, die auch zu Belastungen fĂŒr Kinder fĂŒhren können – bis hin zur Frage, ob das Kindeswohl dadurch gefĂ€hrdet sein könnte.
Die meisten dieser Belastungssituationen sind vorĂŒbergehend und können in enger Zusammenarbeit von Familie, Kindertageseinrichtung und Fachdiensten, wie z.B. den FrĂŒhförderstellen oder der Erziehungsberatungsstelle der Caritas, gut gelöst werden.
Auch die beiden JugendĂ€mter der Stadt Rosenheim und des Landkreises Rosenheim haben einen beratenden Auftrag fĂŒr die pĂ€dagogischen Mitarbeiter*innen der Kindertages-einrichtungen und bieten fĂŒr Eltern und Familien zahlreiche freiwillige Hilfs- und Beratungsangebote an.
In einem Verdachtsfall von KindeswohlgefĂ€hrdung sprechen wir immer zuerst mit den betroffenen Eltern. Unser Anliegen ist es, gemeinsam mit den Eltern eine einvernehmliche, die GefĂ€hrdung abwendende Lösung zu finden und die Familie bei deren Umsetzung zu unterstĂŒtzen, evtl. auch durch die Vermittlung von Hilfen. Als UnterstĂŒtzung fĂŒr unsere Mitarbeiter*innen dient eine anonyme Beratung bei einer erfahrenen Fachkraft der Erziehungsberatungsstelle und, ebenfalls anonym, die Beratungsmöglichkeit bei den JugendĂ€mtern.
Sollten Eltern die Beratung und die Hilfen zur Abwendung einer KindeswohlgefÀhrdung nicht annehmen, ist die Kindertageseinrichtung zur Meldung an das Jugendamt befugt. Diese Mitteilung erfolgt jedoch nur mit vorheriger Unterrichtung der Eltern und der wiederholten        Empfehlung, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Erstes Ziel unserer BemĂŒhungen ist es immer, die Eltern so zu unterstĂŒtzen und mit unseren Netzwerkpartnern so zu begleiten, dass sie aus eigener Kraft Belastungen reduzieren und Schwierigkeiten lösen können.
Die Zusammenarbeit von Kita-Personal, EinrichtungstrĂ€ger und Jugendamt ist entsprechend  § 8a SGB VII in einem Vertrag geregelt. Alle Mitarbeiter*innen der AWO-Kitas kennen dieses Verfahren und sind entsprechend geschult. Des Weiteren haben alle Mitarbeiter*innen ein erweitertes FĂŒhrungszeugnis zur Sicherstellung der persönlichen Eignung laut § 72a SGB VII beim TrĂ€ger vorzulegen, das bei uns alle 3 Jahre erneuert werden muss.
Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 wird dem Schutzauftrag besonders nachgekommen, indem die Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII) einer Einrichtung u.a. nur unter der Voraussetzung zu erteilen ist, âwenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewĂ€hrleistet istâ.
In unseren Kindertageseinrichtungen haben alle Kinder die Chance, sich als Teil einer Gemeinschaft zu erleben, in der die BedĂŒrfnisse jedes einzelnen Kindes von Wichtigkeit sind. Unsere Mitarbeiter*innen unterstĂŒtzen die Kinder, ihre GefĂŒhle und Grenzen wahrzunehmen, diese zu zeigen, sich dafĂŒr einzusetzen, sich zu wehren, aber auch sich UnterstĂŒtzung zu holen, wenn andere sich darĂŒber hinwegsetzen und GefĂŒhle und Grenzen verletzt werden.
Unsere PĂ€dagog*innen tragen tĂ€glich dazu bei, die Kinder in ihrem Selbstbewusstsein zu stĂ€rken. Sie ermöglichen die frĂŒhe Beteiligung der MĂ€dchen und Jungen an Entscheidungen, ermutigen sie, ihre WĂŒnsche und Beschwerden vorzubringen und fördern damit ganz maĂgeblich das Kindeswohl. Dies ist der beste Schutz vor Gewalt â auch vor sexueller Gewalt.
Oberstes Ziel der PrĂ€vention ist zum einen die Entwicklung einer prĂ€ventiven Grundhaltung, die die Rechte und die IntimsphĂ€re der Kinder und Jugendlichen achtet und zu einer grenzen- achtenden Kultur beitrĂ€gt. Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewĂ€hrleisten, muss immer wieder geprĂŒft und abgewogen werden: Welche Rechte haben Kinder, welche Regeln könnte es fĂŒr ihren Schutz geben und wie können diese beiden Elemente bestmöglich in Ăbereinstimmung gebracht werden? PrĂ€vention hat immer auch die BefĂ€higung und StĂ€rkung der Kinder zur Selbstbestimmung zum Ziel. Zum anderen geht es bei der PrĂ€vention in Einrichtungen um die Entwicklung von Strukturen und Rahmenbedingungen, die sexuellen Missbrauch und Gewalt durch Mitarbeitende deutlich erschweren. In den vergangenen Jahren ist im bundesdeutschen und internationalen Fachdiskurs eine ĂŒberschaubare Anzahl von aufeinander abgestimmten Bausteinen fĂŒr die institutionelle PrĂ€vention entwickelt worden. Zusammenfassend werden diese Bausteine als âSchutzkonzeptâ bezeichnet. Unter einem âSchutzkonzeptâ wird also ein Paket von MaĂnahmen verstanden, die fĂŒr den besseren Schutz von MĂ€dchen und Jungen vor sexuellem Missbrauch und Gewalt in einer Institution sorgen. Ein Schutzkonzept ist als QualitĂ€tsmerkmal zu sehen, das die HandlungsspielrĂ€ume von TĂ€ter*innen einschrĂ€nkt und darĂŒber hinaus allen, die im Umgang mit Kindern und Jugendlichen stehen, mehr Handlungssicherheit vermittelt (Rörig 2015).
Je transparenter und offener die Einrichtung mit diesen Themen umgeht, umso weniger Chancen haben potenzielle TĂ€ter*innen. PrĂ€vention von Missbrauch ist vor allem eine Frage der Haltung. Ein klares Bekenntnis zum Kinderschutz im Leitbild macht deutlich, dass wir uns nicht scheuen, aktiv fĂŒr den Schutz von Kindern einzutreten.
Durch diese Transparenz wird auch nach auĂen eine gewisse Fachlichkeit in dieser Thematik vermittelt. Diese dient als QualitĂ€tsmerkmal, aber auch als ein kleiner PrĂ€ventionsbaustein, TĂ€ter*innen in den eigenen Reihen zu vermeiden: TĂ€ter*innen suchen sich bewusst ein Umfeld aus, in dem wenig Wissen zur PrĂ€vention und Intervention vorhanden ist.
Das Leitbild der AWO und das Einrichtungskonzept setzen die Kinderrechte in einen klaren Fokus.
Unser Schutzkonzept ist fĂŒr unser Haus passgenau ausgearbeitet worden und die Umsetzung ist verbindlich und nachhaltig geregelt.
Es enthÀlt folgende QualitÀtsmerkmale:
- Elterninformationsschreiben, das auch die Mitarbeiter*innen als Handlungsempfehlung erhalten
- Anforderung eines FĂŒhrungszeugnisses der Mitarbeiter*innen im Abstand von drei Jahren
- RegelmĂ€Ăig stattfindende Elternbefragungen
- Einhaltung unseres Beschwerdemanagements fĂŒr Kinder, Eltern und Mitarbeiter*innen
- Partizipatives Arbeiten in unserem Haus
- RegelmĂ€Ăige Schulungen zum Thema âSchutzkonzeptâ
- Konzeptionelle Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele im Bereich der SexualpÀdagogik
- Auseinandersetzung und konzeptionelle Verankerung des Themas âNĂ€he und Distanz bei Kindernâ
- RegelmĂ€Ăige Auseinandersetzung mit Kinderrechten und deren konzeptionelle Verankerung
- âKrisenleitfadenâ bei VerdachtsfĂ€llen
- RegelmĂ€Ăige Auffrischung der Vorgehensweise bei KindeswohlgefĂ€hrdung
Bitte wenden Sie sich bei Fragen jederzeit gerne an die jeweilige Einrichtungsleitung.

