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Wir machen uns stark


Wir machen uns stark für den Kinderschutz

Das Wohlergehen und eine gesunde Entwicklung aller Kinder ist ein zentrales Anliegen der AWO-Einrichtungen und ihrer Mitarbeiter*innen.

Immer wieder gibt es in Familien Belastungen und Stresssituationen, die auch zu Belastungen für Kinder führen können – bis hin zur Frage, ob das Kindeswohl dadurch gefährdet sein könnte.
Die meisten dieser Belastungssituationen sind vorübergehend und können in enger Zusammenarbeit von Familie, Kindertageseinrichtung und Fachdiensten, wie z.B. den Frühförderstellen oder der Erziehungsberatungsstelle der Caritas, gut gelöst werden.

Auch die beiden Jugendämter der Stadt Rosenheim und des Landkreises Rosenheim haben einen beratenden Auftrag für die pädagogischen Mitarbeiter*innen der Kindertages-einrichtungen und bieten für Eltern und Familien zahlreiche freiwillige Hilfs- und Beratungsangebote an.

In einem Verdachtsfall von Kindeswohlgefährdung sprechen wir immer zuerst mit den betroffenen Eltern. Unser Anliegen ist es, gemeinsam mit den Eltern eine einvernehmliche, die Gefährdung abwendende Lösung zu finden und die Familie bei deren Umsetzung zu unterstützen, evtl. auch durch die Vermittlung von Hilfen. Als Unterstützung für unsere Mitarbeiter*innen dient eine anonyme Beratung bei einer erfahrenen Fachkraft der Erziehungsberatungsstelle und, ebenfalls anonym, die Beratungsmöglichkeit bei den Jugendämtern.

Sollten Eltern die Beratung und die Hilfen zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung nicht annehmen, ist die Kindertageseinrichtung zur Meldung an das Jugendamt befugt. Diese Mitteilung erfolgt jedoch nur mit vorheriger Unterrichtung der Eltern und der wiederholten         Empfehlung, Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Erstes Ziel unserer Bemühungen ist es immer, die Eltern so zu unterstützen und mit unseren Netzwerkpartnern so zu begleiten, dass sie aus eigener Kraft Belastungen reduzieren und  Schwierigkeiten lösen können.

Die Zusammenarbeit von Kita-Personal, Einrichtungsträger und Jugendamt ist entsprechend  § 8a SGB VII in einem Vertrag geregelt. Alle Mitarbeiter*innen der AWO-Kitas kennen dieses Verfahren und sind entsprechend geschult. Des Weiteren haben alle Mitarbeiter*innen ein erweitertes Führungszeugnis zur Sicherstellung der persönlichen Eignung laut § 72a SGB VII beim Träger vorzulegen, das bei uns alle 3 Jahre erneuert werden muss.

Mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes zum 01.01.2012 wird dem Schutzauftrag besonders nachgekommen, indem die Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII) einer Einrichtung u.a. nur unter der Voraussetzung zu erteilen ist, „wenn das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist“.

In unseren Kindertageseinrichtungen haben alle Kinder die Chance, sich als Teil einer Gemeinschaft zu erleben, in der die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes von Wichtigkeit sind. Unsere Mitarbeiter*innen unterstützen die Kinder, ihre Gefühle und Grenzen wahrzunehmen, diese zu zeigen, sich dafür einzusetzen, sich zu wehren, aber auch sich Unterstützung zu holen, wenn andere sich darüber hinwegsetzen und Gefühle und Grenzen verletzt werden.

Unsere Pädagog*innen tragen täglich dazu bei, die Kinder in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken. Sie ermöglichen die frühe Beteiligung der Mädchen und Jungen an Entscheidungen, ermutigen sie, ihre Wünsche und Beschwerden vorzubringen und fördern damit ganz maßgeblich das Kindeswohl. Dies ist der beste Schutz vor Gewalt – auch vor sexueller Gewalt.

Oberstes Ziel der Prävention ist zum einen die Entwicklung einer präventiven Grundhaltung, die die Rechte und die Intimsphäre der Kinder und Jugendlichen achtet und zu einer grenzen- achtenden Kultur beiträgt. Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, muss immer wieder geprüft und abgewogen werden: Welche Rechte haben Kinder, welche Regeln könnte es für ihren Schutz geben und wie können diese beiden Elemente bestmöglich in Übereinstimmung gebracht werden? Prävention hat immer auch die Befähigung und Stärkung der Kinder zur Selbstbestimmung zum Ziel. Zum anderen geht es bei der Prävention in Einrichtungen um die Entwicklung von Strukturen und Rahmenbedingungen, die sexuellen Missbrauch und Gewalt durch Mitarbeitende deutlich erschweren. In den vergangenen Jahren ist im bundesdeutschen und internationalen Fachdiskurs eine überschaubare Anzahl von aufeinander abgestimmten Bausteinen für die institutionelle Prävention entwickelt worden.  Zusammenfassend werden diese Bausteine als „Schutzkonzept“ bezeichnet. Unter einem „Schutzkonzept“ wird also ein Paket von Maßnahmen verstanden, die für den besseren Schutz von Mädchen und Jungen vor sexuellem Missbrauch und Gewalt in einer Institution sorgen. Ein Schutzkonzept ist als Qualitätsmerkmal zu sehen, das die Handlungsspielräume von Täter*innen einschränkt und darüber hinaus allen, die im Umgang mit Kindern und Jugendlichen stehen, mehr Handlungssicherheit vermittelt (Rörig 2015).

Je transparenter und offener die Einrichtung mit diesen Themen umgeht, umso weniger Chancen haben potenzielle Täter*innen. Prävention von Missbrauch ist vor allem eine Frage der Haltung. Ein klares Bekenntnis zum Kinderschutz im Leitbild macht deutlich, dass wir uns nicht scheuen, aktiv für den Schutz von Kindern einzutreten.

Durch diese Transparenz wird auch nach außen eine gewisse Fachlichkeit in dieser Thematik vermittelt. Diese dient als Qualitätsmerkmal, aber auch als ein kleiner Präventionsbaustein, Täter*innen in den eigenen Reihen zu vermeiden: Täter*innen suchen sich bewusst ein Umfeld aus, in dem wenig Wissen zur Prävention und Intervention vorhanden ist.

Das Leitbild der AWO und das Einrichtungskonzept setzen die Kinderrechte in einen klaren Fokus.

Unser Schutzkonzept ist für unser Haus passgenau ausgearbeitet worden und die Umsetzung ist verbindlich und nachhaltig geregelt.

Es enthält folgende Qualitätsmerkmale:

  • Elterninformationsschreiben, das auch die Mitarbeiter*innen als Handlungsempfehlung erhalten
  • Anforderung eines Führungszeugnisses der Mitarbeiter*innen im Abstand von drei Jahren
  • Regelmäßig stattfindende Elternbefragungen
  • Einhaltung unseres Beschwerdemanagements für Kinder, Eltern und Mitarbeiter*innen
  • Partizipatives Arbeiten in unserem Haus
  • Regelmäßige Schulungen zum Thema „Schutzkonzept“
  • Konzeptionelle Umsetzung der Bildungs- und Erziehungsziele im Bereich der Sexualpädagogik
  • Auseinandersetzung und konzeptionelle Verankerung des Themas „Nähe und Distanz bei Kindern“
  • Regelmäßige Auseinandersetzung mit Kinderrechten und deren konzeptionelle Verankerung
  • „Krisenleitfaden“ bei Verdachtsfällen
  • Regelmäßige Auffrischung der Vorgehensweise bei Kindeswohlgefährdung

Bitte wenden Sie sich bei Fragen jederzeit gerne an die jeweilige Einrichtungsleitung.