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Aktuelle Informationen bezüglich Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen

Liebe Eltern unserer Kindertageseinrichtungen,

wir möchten Ihnen auf diesem Wege noch ein gute Neues Jahr 2021 wünschen und uns bei Ihnen allen für ein uneingeschränktes Miteinander, die gezeigte Solidarität und die großartige Unterstützung bedanken, die Sie in unseren Einrichtungen spürbar gezeigt haben.

Wie Sie sicher alle aus den Medien entnommen haben, wird auch weiterhin in den Einrichtungen eine Notbetreuung angeboten, die Sie gerne nutzen können.

Anspruchsberechtigt sind alle

  • Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
  • Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
  • Integrationskinder,
  • Kinder die Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben.

Sie müssen für die Betreuung keine gesonderten Nachweise erbringen. Um den Personaleinsatz und die Logistik vor Ort besser planen zu können, werden wir in den Einrichtungen eine Bedarfsabfrage starten.

Diese sollte Ihnen heute oder morgen postalisch oder per E-Mail zugehen.

Für Fragen oder Anliegen, steht Ihnen ihre zuständige Einrichtungsleitung zur Verfügung.

Haben Sie einen guten Start in die neue Woche !