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Information zur Betreuung in den Schulferein für die Kindertagesstätten

Liebe Eltern,

der tagesaktuelle Inzidenzwert laut RKI am 26.03.2021 für den Landkreis und Stadt Rosenheim liegt weiterhin über 100.

Aus diesem Wert ergeben sich für die folgende Kalenderwoche 13 (29.03-04.04.2021) folgende Rechtsfolgen:

Kinderbetreuung

Einrichtungen zur Kinderbetreuung sind grundsätzlich geschlossen. Es gelten die Regelungen zur Notbetreuung, allerdings nur für die Kindertagesstätten welche auch in den Ferien geöffnet sind.

Folgende Personengruppen können eine Notbetreuung in Anspruch nehmen:

– Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, ins-besondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen.

-Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist.

-Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,

-Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Die neue Bekanntmachung für die KW 14 (05.04.2021 – 11.04.2021) erfolgt aufgrund des Feiertages am Freitag, 02.04.2021 voraussichtlich am Donnerstag, 01.04.2021.

Wir wünschen frohe Ostern.